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   BVerwG, 23.08.1962 - VI C 138.60   

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BVerwG, 23.08.1962 - VI C 138.60 (https://dejure.org/1962,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1962 - VI C 138.60 (https://dejure.org/1962,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1962 - VI C 138.60 (https://dejure.org/1962,1586)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Polizeibeamten auf Grund dessen rechtskräftigen Verurteilungen wegen Körperverletzung und Unfallflucht - Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Beamten - Verfeindung eines Polizeibeamten mit seinem Nachbarn - Abwägung des Interesses der Polizei ...

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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Der erkennende Senat hatte die genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 23. August 1962 - BVerwG VI C 138.60 - bestätigt, ohne sich damals allerdings genötigt zu sehen, zu der eben erörterten Frage abschließend Stellung zu nehmen.
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 24.77

    Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem

    Da sich aus diesem Attest eine Fahruntüchtigkeit des Klägers lediglich für das Jahr 1975 herleiten läßt und die dem erkennenden Senat vorliegenden Vorgänge keine Anhaltspunkte für eine Fahruntüchtigkeit im Jahre 1973 enthalten, ist die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, daß das Berufungsgericht nicht hinreichend berücksichtigt hat, daß Umstände, die erst nach Erlaß der letzten Behördenentscheidung (hier des Widerspruchsbescheids vom 6. November 1973) eingetreten sind, nicht mehr zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer im Wege der Anfechtungsklage angegriffenen Ermessensentscheidung herangezogen werden können (Urteil vom 23. August 1962 - BVerwG 6 C 138.60 - [S. 14 UA]; Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9]), es sei denn, sie ließen einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung vorliegenden Sachverhalt zu (Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - II C 21.72

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 23. August 1962 - BVerwG VI C 138.60 - (Bundesverwaltung 63, 90 [L]) in Anwendung der mit § 33 Abs. 1 LBG inhaltsgleichen Regelung des Art. 41 Abs. 1 des Württemberg-Badischen Beamtengesetzes vom 19. November 1946 (GBl. S. 249) dargelegt, daß dem Gebot der Besitzstandswahrung genügt ist, wenn das neue Amt im statusrechtlichen Sinne "insbesondere besoldungsmäßig, laufbahnmäßig, hinsichtlich der vorbildungsmäßigen Anforderungen und vielleicht auch hinsichtlich der Einschätzung des Dienstpostens in der allgemeinen Wertung nicht als schlechter gelten kann." Mit diesen Darlegungen stimmt die spätere Rechtsprechung auch des erkennenden Senats überein, soweit für die Gleichwertigkeit des neuen statusrechtlichen Amtes entscheidend auf die Besoldung, die Laufbahn und die vorbildungsmäßigen Anforderungen abgestellt ist (vgl. u.a. das zu § 26 des Bundesbeamtengesetzes ergangene Urteil vom 13. August 1968 - BVerwG II C 63.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 10]).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 35.77

    Analoge Anwendung des § 198 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) 1970 auf

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich bereits wiederholt entschieden, daß für die Gleichwertigkeit des neuen statusrechtlichen Amtes entscheidend auf die Besoldung, die Laufbahngruppe (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) und die vorbildungsmäßigen Anforderungen abzustellen ist (vgl. die bereits erwähnten Urteile des Senats vom 15. April 1977 mit Hinweis auf die Urteile vom 23. August 1962 - BVerwG VI C 138.60 - [Bundesverwaltung 63, 90 L] und vom 13. August 1968 - BVerwG II C 63.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 10]); auch das hat das Berufungsgericht übrigens nicht verkannt.
  • BVerwG, 17.02.1982 - 2 B 57.81

    Geltung der Grundsätze des Berufsbeamtentums bezüglich des Gebotes der

    Zu Unrecht meint die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - (Buchholz 237.8 § 33 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 1) und vom 23. August 1962 - BVerwG 6 C 138.60 - ab, weil in der allgemeinen Wertung und Einschätzung des Dienstpostens ein nicht zu übersehender Unterschied zwischen dem "Lehrer" und dem "Realschullehrer" in Hessen bestehe.
  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 26.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich bereits wiederholt entschieden, daß für die Gleichwertigkeit des neuen statusrechtlichen Amtes entscheidend auf die Besoldung, die Laufbahngruppe (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) und die vorbildungsmäßigen Anforderungen abzustellen ist (vgl. die bereits erwähnten Urteile des Senats vom 15. April 1977 mit Hinweis auf die Urteile vom 23. August 1962 - BVerwG VI C 138.60 - [Bundesverwaltung 63, 90 L] und vom 13. August 1968 - BVerwG II C 63.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 10]); auch das hat das Berufungsgericht übrigens nicht verkannt.
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